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VG Schleswig, 09.12.2019 - 2 B 48/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
Denkmalrechtliches Einschreiten - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 09.12.2019 - 2 B 48/19
- OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2020 - 1 MB 32/19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 12.01.2016 - 4 BN 11.15
Keine Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 VwGO bei nur geringfügiger …
Auszug aus VG Schleswig, 09.12.2019 - 2 B 48/19
Ein derartiger Anspruch setzt allerdings voraus, dass durch das Bauvorhaben eine erhebliche Beeinträchtigung des Denkmals zu befürchten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.01.2016 - 4 BN 11/15 -, juris). - OVG Saarland, 20.08.2020 - 2 A 305/19
Berufung, Erteilung einer Baugenehmigung für Werbeanlage, Überleitung und …
Auszug aus VG Schleswig, 09.12.2019 - 2 B 48/19
Dass es durch das Bauvorhaben der Beigeladenen zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Hauses der Antragstellerin kommt, hat die Untere Denkmalschutzbehörde im Rahmen des (abgelehnten) Antrags auf denkmalrechtliches Einschreiten (Streitgegenstand im Klageverfahren 2 A 305/19) verneint.
- OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2022 - 1 MB 1/22
Anwendung der Schlusspunkttheorie in schleswig-holsteinischem Bauordnungsrecht; …
Die nach erfolglosem Widerspruchsverfahren gegen die ablehnende Entscheidung der unteren Denkmalschutzbehörde zum Aktenzeichen 2 A 305/19 bei dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht anhängig gemachte Klage ist mit Schriftsatz vom 28. Mai 2020 zurückgenommen worden, nachdem auch ein mit gleicher Zielrichtung gestellter Antrag der Antragstellerin auf Erlass einer einen vorläufigen "Baustopp" verfügen den einstweiligen Anordnung sowohl bei dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht (Beschluss vom 9. Dezember 2019, Az.: 2 B 48/19) als auch beim erkennenden Senat (Beschluss vom 12. Mai 2020, Az.: 1 MB 32/19) erfolglos geblieben waren.